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Steuern sparen Familie: Der komplette Guide 2027

Steuern sparen als Familie ist kein Privileg für Gutverdiener mit Steuerberater – es ist ein reales Recht, das der Gesetzgeber durch Kinderfreibeträge, Ehegattensplitting, Entlastungsbeträge und zahlreiche Absetzbarkeiten explizit einräumt. Wer die eigene familiäre Situation kennt und die richtigen Instrumente gezielt nutzt, kann die Steuerlast erheblich senken – legal, systematisch und oft ohne großen Aufwand.

Inhaltsverzeichnis

Kurz zusammengefasst

Familien in Deutschland haben Zugang zu einer Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen: vom Kinderfreibetrag über das Ehegattensplitting bis hin zu absetzbaren Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und haushaltsnahen Dienstleistungen. Entscheidend ist, die eigene Lebenssituation – Kinder, Ehe, Alleinerziehend – aktiv in der Steuererklärung abzubilden.

⚠ Wichtiger Hinweis

Alle Angaben basieren auf dem aktuellen deutschen Steuerrecht (Stand 2024). Steuerliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Für individuelle Entscheidungen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderfreibetrag (2024): 6.612 € pro Kind und Elternteil (verheiratet: 9.312 €)
  • Kinderbetreuungskosten: bis zu 4.000 € pro Kind absetzbar (2/3 der Kosten)
  • Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260 € plus 240 € pro weiterem Kind
  • Ehegattensplitting lohnt sich bei deutlich unterschiedlichen Einkommen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld
  • Steuererklärung lohnt sich für Familien fast immer – oft gibt es Geld zurück
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Sandra Mertens – Diplom-Finanzwirtin, seit 15 Jahren in der steuerlichen Beratung tätig, davon acht Jahre mit Schwerpunkt Familienbesteuerung bei einem mittelgroßen Steuerbüro in Köln. Mutter zweier Kinder. Kein Theoretiker – jemand, der selbst weiß, was Elterngeld, Kita-Rechnungen und Steuerklassenwechsel in der Praxis bedeuten.

„Die meisten Familien verschenken jedes Jahr hunderte Euro, weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht.“

1. Welche Steuerfreibeträge stehen Familien mit Kindern zu?

Familien profitieren vor allem vom Kinderfreibetrag, dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung sowie dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Der Kinderfreibetrag beträgt 2024 je 3.306 € pro Elternteil – bei zusammen veranlagten Ehepaaren also 6.612 € pro Kind. Hinzu kommt der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA) von 2.928 € je Kind. Zusammen ergibt das für Verheiratete bis zu 9.312 €, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger ist – wer mehr verdient, profitiert in der Regel vom Freibetrag.

Wichtig: Diese Freibeträge werden nur im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt. Wer keine abgibt, verliert keinen Anspruch auf Kindergeld, aber möglicherweise auf die steuerliche Optimierung.

2. Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was ist für Familien steuerlich günstiger?

Das Finanzamt vergleicht beides automatisch und wählt die günstigere Variante. Kindergeld wird immer ausgezahlt – der Freibetrag lohnt sich erst ab einem bestimmten Einkommensniveau.

Kindergeld beträgt derzeit 250 € pro Kind und Monat. Liegt der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld, wird dieser angerechnet – das Kindergeld wird dann quasi verrechnet. Konkret: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen über rund 66.000 € (verheiratet) wird der Freibetrag meist günstiger. Wer weniger verdient, ist mit dem Kindergeld oft besser gestellt.

Expert Insight

Der sogenannte Günstigervergleich nach § 31 EStG ist zwingend. Familien müssen nichts beantragen – das Finanzamt rechnet im Rahmen der Steuererklärung automatisch, welche Variante zu einer niedrigeren Steuerlast führt.

3. Wie funktioniert das Ehegattensplitting und wann lohnt es sich?

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner zusammengezählt, halbiert und doppelt besteuert – das senkt die Steuerlast, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind.

Der Effekt entsteht durch die progressive Steuerkurve: Wer 80.000 € allein verdient, zahlt mehr Steuern als zwei Partner, von denen jeder 40.000 € versteuert. Je größer die Einkommensdifferenz, desto höher der Splittingvorteil. Bei ähnlich hohen Einkommen – beide verdienen rund gleich viel – ist der Effekt minimal bis null.

4. Welche Lohnsteuerklassen-Kombination ist für Ehepaare optimal?

Die Kombination III/V ist bei stark unterschiedlichen Einkommen sinnvoll; IV/IV eignet sich bei ähnlichen Gehältern und vermeidet Steuernachzahlungen.
Kombination Wann geeignet Risiko
III / V Ein Partner verdient deutlich mehr Nachzahlung möglich, Pflicht zur Steuererklärung
IV / IV Ähnliche Einkommen Kein Splittingvorteil im laufenden Jahr
IV / IV mit Faktor Ähnliche Einkommen, faire Lohnsteuer Aufwendiger, aber präziser

Viele Paare wählen III/V aus Gewohnheit – und wundern sich im April über saftige Nachzahlungen. Die Faktor-Methode (IV/IV mit Faktor) ist oft die ehrlichere Variante, weil sie den Splittingvorteil gleichmäßiger verteilt.

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5. Wie können Alleinerziehende durch den Entlastungsbetrag Steuern sparen?

Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich plus 240 € für jedes weitere Kind – automatisch über Steuerklasse II.

Wer allein mit einem Kind lebt und die Steuerklasse II beantragt, bekommt den Entlastungsbetrag direkt beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Voraussetzung: Man lebt tatsächlich allein mit dem Kind – nicht in einer Lebenspartnerschaft oder Ehe. Der Entlastungsbetrag ist einer der unterschätztesten Steuervorteile im deutschen System.

6. Welche Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar?

Zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 € pro Kind unter 14 Jahren, lassen sich als Sonderausgaben absetzen.

Kita, Tagesmutter, Hort, Babysitter – all das zählt, wenn die Kosten nachgewiesen werden. Wichtig: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, es braucht immer eine Rechnung und einen Überweisungsbeleg. Bei drei Kindern in der Betreuung kann das schnell über 10.000 € Steuerersparnis pro Jahr bedeuten – je nach Einkommenshöhe.

7. Können Eltern Schulgelder und Studiengebühren von der Steuer absetzen?

Schulgeld für Privatschulen ist zu 30 % absetzbar, maximal 5.000 € pro Kind. Studiengebühren für Kinder sind in der Regel nicht absetzbar.

Die Schule muss staatlich anerkannt sein und einen Abschluss anbieten, der dem eines staatlichen Abschlusses entspricht. Nachhilfe, Internatsgebühren oder reine Betreuungskosten zählen dabei nicht. Es ist ein schmaler Grat – aber für Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen schicken, lohnt es sich, genau hinzuschauen.

8. Wie wirkt sich der Ausbildungsfreibetrag auf die Steuerlast aus?

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung außerhalb des Elternhauses gibt es einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € jährlich.

Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen – vorausgesetzt, das Kind wohnt nicht mehr zu Hause und die Eltern haben noch Anspruch auf Kindergeld. Klingt überschaubar, summiert sich aber über mehrere Ausbildungsjahre. Wer einen Azubi-Sohn oder eine Tochter im Studium hat, sollte diesen Posten nicht vergessen.

9. Welche außergewöhnlichen Belastungen können Familien geltend machen?

Krankheitskosten, behinderungsbedingte Ausgaben oder Pflegekosten für Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung.

Die zumutbare Belastung richtet sich nach Einkommen und Kinderzahl – Familien haben hier einen Vorteil, weil der Prozentsatz mit steigender Kinderzahl sinkt. Wer zum Beispiel ein Kind mit chronischer Erkrankung hat und hohe Zuzahlungen leistet, sollte alle Belege sammeln. Das Finanzamt prüft diese Posten zwar genau, aber die Abzugsmöglichkeiten sind real.

10. Können Familien Kosten für Haushaltshilfen steuerlich absetzen?

Ja. Lohnkosten für eine legale Haushaltshilfe lassen sich als haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen absetzen.

Ein Minijob im Haushalt (bis 538 € monatlich) kann über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale angemeldet werden. 20 % der Aufwendungen – maximal 510 € – lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen, nicht nur vom Einkommen. Das ist ein echter Steuervorteil, der von vielen Familien einfach nicht genutzt wird.

11. Wie können Eltern durch haushaltsnahe Dienstleistungen Steuern sparen?

20 % der Kosten für Reinigungsdienste, Gärtner oder Handwerker im Haushalt sind direkt von der Steuerschuld abziehbar – bis zu 4.000 € jährlich.

Der entscheidende Punkt: Es geht um eine direkte Steuerermäßigung, nicht um einen Abzug vom Einkommen. Wer 5.000 € für einen Malermeister bezahlt, spart 1.000 € Steuern – aber nur bei Überweisung und Rechnung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Für Familien mit Doppelbelastung aus Job und Haushalt ist das eine der einfachsten Möglichkeiten, Geld zurückzubekommen.

Expert Insight

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) und außergewöhnliche Belastungen sind zwei verschiedene Töpfe. Viele verwechseln sie – oder vergessen einen davon komplett. Beide können gleichzeitig genutzt werden.

12. Welche Versicherungen sind als Sonderausgaben für Familien absetzbar?

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind vollständig absetzbar. Haftpflicht, Unfallversicherung und ähnliche Policen fallen unter die begrenzte Vorsorgeaufwendungspauschale.

Für Familien relevanter: Die Krankenversicherungsbeiträge für mitversicherte Kinder sind als Sonderausgaben voll absetzbar – das senkt das zu versteuernde Einkommen spürbar. Wer die Beiträge für sein Kind separat zahlt, sollte das explizit in der Steuererklärung angeben.

13. Wie können Familien durch Riester-Verträge Steuervorteile nutzen?

Riester-Sparer erhalten staatliche Zulagen und können Beiträge als Sonderausgaben geltend machen – besonders Familien mit Kindern profitieren durch die Kinderzulage.

Die Kinderzulage beträgt 185 € pro Kind (300 € für nach 2008 geborene Kinder) zusätzlich zur Grundzulage von 175 €. Bei drei Kindern kommt schnell eine stattliche staatliche Förderung zusammen. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagen – der sogenannte Zulage-Sonderausgaben-Vergleich.

14. Welche Kosten für Nachhilfe und Förderung sind steuerlich relevant?

Nachhilfe ist grundsätzlich nicht absetzbar – es sei denn, sie erfolgt über eine anerkannte Einrichtung im Rahmen von Betreuungsleistungen.

Das ist eine der häufigsten Enttäuschungen in der Steuererklärung. Privater Nachhilfeunterricht gilt steuerrechtlich als Freizeitgestaltung und ist nicht absetzbar. Ausnahme: Wenn die Nachhilfe organisatorisch mit einer anerkannten Betreuungseinrichtung verknüpft ist, kann ein Teil der Kosten als Betreuungskosten gelten. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Rückfrage beim Steuerberater.

15. Können Familien Umzugskosten wegen Schulwechsel absetzen?

Umzugskosten aus beruflichen Gründen sind absetzbar – schulbedingte Umzüge gelten nur dann, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht.

Wer wegen eines neuen Jobs umzieht und dabei auch einen Schulwechsel des Kindes in Kauf nimmt, kann schulbedingte Mehrkosten zusätzlich geltend machen. Zieht man aber ausschließlich wegen der Schule, entfällt der Abzug in der Regel. Hier kommt es auf die Formulierung im Antrag an – ein typisches Feld, wo ein Steuerberater schnell mehr herausholt als man selbst.

16. Wie wirkt sich Elterngeld auf die Steuerlast aus?

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Das überrascht viele Eltern: Wer neben dem Elterngeld noch Einkommen hatte – auch nur für wenige Monate – muss eine Steuererklärung abgeben und zahlt auf das andere Einkommen einen höheren Steuersatz. Wer das nicht weiß, erlebt im Frühjahr eine unangenehme Überraschung vom Finanzamt. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung gilt automatisch, sobald Elterngeld gezahlt wurde.

17. Welche Freibeträge können Familien beim Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen?

Kinderfreibetrag, Betreuungskosten, Entlastungsbetrag und Werbungskosten können als Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden – das senkt die monatliche Steuer sofort.

Der Antrag auf Lohnsteuermäßigung (Formular beim Finanzamt) lohnt sich, wenn man hohe absetzbare Kosten erwartet. Statt am Jahresende eine Erstattung zu erhalten, bleibt mehr Netto direkt im Portemonnaie. Für Familien mit hohen Kita-Kosten oder Pendlerpauschale eine echte monatliche Entlastung.

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18. Können Großeltern durch Unterstützung der Familie Steuern sparen?

Großeltern, die Enkel betreuen oder Unterhalt leisten, können unter bestimmten Voraussetzungen Steuervorteile als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Wer bedürftige Familienangehörige unterstützt, kann bis zu 11.784 € (2024) als außergewöhnliche Belastung abziehen – abzüglich eigener Einkünfte des Unterstützten. Bei der Betreuung von Enkeln ohne Entgelt gibt es keine direkte steuerliche Vergünstigung für die Großeltern selbst, aber Eltern können die Betreuungskosten dennoch als Sonderausgaben geltend machen, wenn eine Vergütung vereinbart und gezahlt wurde.

19. Wie können getrennt lebende Eltern Steuervorteile optimal nutzen?

Der Kinderfreibetrag kann auf einen Elternteil übertragen werden; der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht demjenigen zu, bei dem das Kind lebt.

Bei gemeinsamer Sorge und wechselndem Aufenthaltsmodell wird der Freibetrag grundsätzlich je hälftig aufgeteilt. Ein Elternteil kann den Anteil des anderen übernehmen, wenn er den Unterhalt vollständig trägt und der andere zustimmt. Diese Übertragung muss ausdrücklich beantragt werden – sie passiert nicht automatisch.

20. Welche Kranken- und Pflegekosten für Kinder sind absetzbar?

Zuzahlungen, Brillen, Kieferorthopädie und nicht erstattete Arztkosten für Kinder gelten als außergewöhnliche Belastungen – nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung.

Kieferorthopädie ist ein Klassiker: Viele Kassen übernehmen nur einen Teil, der Rest bleibt bei den Eltern. Wer mehrere tausend Euro aus eigener Tasche zahlt, kann diesen Betrag in der Steuererklärung angeben. Entscheidend ist immer die zumutbare Eigenbelastung – aber bei Familien mit niedrigerem Einkommen und mehreren Kindern liegt die Grenze relativ niedrig.

21. Können Familien Kosten für Sportvereine und Musikunterricht absetzen?

Grundsätzlich nein – Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und privater Musikunterricht sind steuerlich nicht absetzbar.

Es gibt keine Ausnahme für Freizeitgestaltung, auch nicht für Kinder. Allerdings: Wenn Musikunterricht über eine anerkannte Schule oder Bildungseinrichtung läuft, könnten Teile davon als Betreuungskosten gelten. Das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel. Vereinsmitgliedschaften bleiben privat.

22. Wie wirkt sich ein Minijob des Ehepartners steuerlich aus?

Ein Minijob bis 538 € monatlich hat keine Auswirkung auf die Lohnsteuerklasse und ist für den arbeitenden Partner steuerfrei.

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung – der Minijobber selbst zahlt keine Lohnsteuer. Für das Haushaltseinkommen ist das oft attraktiv. Wer als Ehepaar mit III/V-Kombination arbeitet, sollte prüfen, ob ein Minijob des Partners in Steuerklasse V sinnvoller wäre als eine Teilzeitstelle – die Lohnsteuer auf niedrige Einkommen in Klasse V kann unverhältnismäßig hoch sein.

23. Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Dienstwagen für Familien?

Ein Dienstwagen kann die Steuerbelastung bei privater Nutzung senken, wenn der geldwerte Vorteil unter den tatsächlichen Autokosten liegt – besonders relevant bei Elektrofahrzeugen.

Für Elektroautos gilt die 0,25%-Regelung statt 1% – das macht einen erheblichen Unterschied bei der monatlichen Lohnsteuer. Für eine Familie mit einem Dienstwagen, der auch für Fahrten zur Kita oder Schule genutzt wird, kann das deutlich günstiger sein als ein privates Fahrzeug.

24. Können Familien Kosten für behindertengerechte Umbauten absetzen?

Ja – behinderungsbedingte Umbaukosten am Eigenheim gelten als außergewöhnliche Belastungen und sind absetzbar, wenn Notwendigkeit nachgewiesen wird.

Ein ärztliches Attest oder ein Schwerbehindertenausweis ist in der Regel erforderlich. Rampen, Badezimmerumbauten, Treppenlift – das sind typische Positionen. Wer zudem als pflegebedürftig eingestuft ist oder ein behindertes Kind hat, kann den Behinderten-Pauschbetrag zusätzlich geltend machen – dieser beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 € und 7.400 € jährlich.

25. Wie können Familien durch Schenkungen innerhalb der Familie Steuern sparen?

Schenkungen an Kinder sind bis zu 400.000 € alle zehn Jahre schenkungssteuerfrei – gezielte Vermögensübertragungen können die Gesamtsteuerlast der Familie senken.

Eltern, die Vermögen langfristig übertragen möchten, können Freibeträge strategisch nutzen. Ein frühzeitig übertragenes Depot auf den Namen des Kindes wird mit dessen (meist niedrigerem) Steuersatz besteuert. Das erfordert Planung, ist aber vollkommen legal und von Familien mit nennenswertem Vermögen aktiv genutzt.

26. Welche Fristen müssen Familien bei der Steuererklärung beachten?

Ohne Steuerberater gilt der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist – mit Steuerberater verlängert sie sich bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wer zur Abgabe verpflichtet ist (z.B. wegen Elterngeld, III/V-Kombination oder Nebeneinkünften), sollte die Frist nicht ignorieren – Verspätungszuschläge sind ärgerlich und vermeidbar. Wer freiwillig abgibt, hat bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit – also bis Ende 2024 noch für das Jahr 2020.

27. Wie können Familien rückwirkend noch Steuern sparen?

Wer freiwillig keine Steuererklärung abgegeben hat, kann das bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen – oft mit erheblicher Erstattung.

Viele Familien wissen nicht, dass sie für vergangene Jahre noch Geld zurückbekommen können. Besonders nach einem Kindschaftsereignis – Geburt, Adoption, Scheidung – lohnt sich der Blick zurück. Das Finanzamt zahlt Erstattungen ohne Zinsverlust, wenn die Erklärung freiwillig eingereicht wird.

28. Welche digitalen Tools helfen Familien bei der Steuererklärung?

ELSTER (kostenlos), WISO Steuer, Taxfix, Steuergo und smartsteuer sind etablierte Tools – für Familien mit komplexerer Situation empfiehlt sich ein geführtes Tool oder Steuerberater.
  • ELSTER: kostenlos, direkt vom Finanzamt, aber wenig nutzerfreundlich
  • WISO Steuer: umfangreich, gut für komplexe Familiensituationen
  • Taxfix: einfache Bedienung, gut für unkomplizierte Fälle
  • Smartsteuer: gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, intuitiv

29. Wann lohnt sich für Familien ein Steuerberater?

Ab einem mittleren Einkommensniveau, Selbstständigkeit eines Partners, Trennung oder komplexen Absetzbarkeiten rechnet sich ein Steuerberater meist innerhalb des ersten Jahres.

Honorare sind übrigens selbst als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Wer Scheu vor dem Aufwand hat, aber nicht den vollen Service eines Steuerberaters benötigt, findet in Lohnsteuerhilfevereinen eine günstigere Alternative – mit dem Vorteil persönlicher Beratung.

30. Welche häufigsten Fehler sollten Familien bei der Steuererklärung vermeiden?

Fehlende Belege, falsche Steuerklasse, vergessene Freibeträge und nicht geltend gemachte Betreuungskosten gehören zu den häufigsten und teuersten Fehlern.
  • Betreuungskosten nicht angegeben, weil die Kita-Rechnung irgendwo verloren ging
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht beantragt
  • Ausbildungsfreibetrag vergessen, obwohl das Kind im Wohnheim lebt
  • Schulgeld nicht eingetragen, weil man dachte, es sei nicht absetzbar
  • Keine rückwirkende Erklärung abgegeben, obwohl hohe Erstattungen möglich gewesen wären

Häufige Fragen zum Steuern sparen als Familie

Wie viel Steuern kann eine Familie mit zwei Kindern im Schnitt sparen?

Je nach Einkommenshöhe und genutzten Freibeträgen sind jährlich zwischen 1.500 € und über 5.000 € Steuerersparnis möglich. Kinderfreibeträge, Betreuungskosten und Splitting-Effekt summieren sich erheblich.

Muss ich als Elternteil mit Kindergeld eine Steuererklärung abgeben?

Nicht zwingend – aber es lohnt sich fast immer freiwillig abzugeben. Wer Elterngeld bezogen hat, ist zur Abgabe verpflichtet. Auch bei III/V-Kombination besteht Pflicht zur Steuererklärung.

Kann ich Kinderbetreuungskosten auch für eine Au-pair absetzen?

Ja, anteilig. Nur der Betreuungsanteil der Au-pair-Kosten ist absetzbar – nicht Verpflegung oder Unterkunft. Eine Aufteilung der Vergütung nach Tätigkeiten ist sinnvoll.

Wie lange kann ich rückwirkend Steuern für vergangene Jahre einfordern?

Vier Jahre rückwirkend – also 2024 noch für das Jahr 2020. Die Frist gilt für freiwillig abgegebene Erklärungen. Wer zur Abgabe verpflichtet war, hat andere Fristen zu beachten.

Ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende automatisch in der Steuererklärung?

Nicht automatisch. Man muss ihn aktiv beantragen – entweder über den Wechsel in Steuerklasse II beim Finanzamt oder direkt in der jährlichen Steuererklärung angeben.

Familien verschenken Jahr für Jahr Geld – nicht aus Faulheit, sondern aus Unwissenheit. Wer die eigene Lebenssituation konsequent in der Steuererklärung abbildet, bekommt einen Teil davon zurück: durch Kinderfreibeträge, Betreuungskosten, Splittingvorteil oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Steuerrecht ist für Familien tatsächlich großzügiger als oft gedacht – man muss es nur nutzen.

Werner Petersen
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